fbpx

Die Nutzung der Säule 3a zur Vorsorge für Wohneigentum

Die Nutzung der Säule 3a zur Vorsorge für Wohneigentum

Die Nutzung der Säule 3a zur Vorsorge für Wohneigentum 2560 1707 HYPOHAUS - Hypothek Offerten vergleichen lassen vom Experten.
Die Nutzung der Säule 3a zur Vorsorge für Wohneigentum

 

Einleitung:

Die Säule 3a der Altersvorsorge bietet die Möglichkeit, das angesparte Kapital für den Kauf oder die Finanzierung eines Eigenheims zu verwenden. In diesem Blogbeitrag werden die Regeln, Chancen und Risiken dieser Vorsorgeform erläutert und die Besonderheiten der Säule 3a erklärt.

Die Säule 3a: Steuern sparen und vorsorgen

Die Säule 3a ist eine private, freiwillige Altersvorsorge, bei der regelmäßig Geld auf ein Konto, Depot oder eine Vorsorgepolice eingezahlt wird. Das angesparte Kapital inklusive Rendite wird im Rentenalter ausgezahlt. Sie dient als Ergänzung zu den obligatorischen Vorsorgesäulen AHV und Pensionskasse, die etwa 60% des Erwerbseinkommens abdecken. Die Säule 3a schließt diese finanzielle Lücke und ermöglicht es, den gewohnten Lebensstandard im Rentenalter beizubehalten.

Die Säule 3a und ihre Besonderheiten

Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorgeform, bei der das angesparte Kapital in der Regel erst 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden kann. Im Gegensatz dazu steht die freie Vorsorge mit der Säule 3b, bei der Sparer jederzeit über ihr Geld verfügen können.

Der Staat unterstützt die gebundene Vorsorgeform der Säule 3a mit Steuererleichterungen. Die eingezahlten Beträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer vorübergehenden Steuerersparnis führt. Beim Bezug des 3a-Vorsorgeguthabens (sei es vorzeitig oder im Rentenalter) fällt die Kapitalbezugssteuer an. Die Höhe des Steuersatzes variiert je nach Kanton, ist aber in jedem Fall niedriger als der Einkommensteuersatz.

Der Bezug von Vorsorgegeldern und das Einkommen werden unabhängig voneinander besteuert, und die Steuerprogression wird separat angewendet. Je mehr Vorsorgegeld in einem Jahr bezogen wird, desto höher ist der Steuersatz für den Kapitalbezug. Es besteht jedoch keine Gefahr, in eine höhere Einkommenssteuerklasse zu gelangen und plötzlich das gesamte Einkommen zu einem höheren Satz zu versteuern.

Die Nutzung der Säule 3a für Wohneigentum

Eine der wichtigsten Ausnahmen für einen vorzeitigen Bezug der Säule 3a besteht darin, dass das Geld für den Kauf, die Renovierung, die Sanierung oder zur Amortisation einer bestehenden Hypothek von selbstbewohntem Wohneigentum verwendet werden kann.

Vorteile eines Vorbezugs:
  • Ein Vorbezug bietet den Vorteil, dass mehr liquide Mittel zur Verfügung stehen, um die erforderlichen 20% Eigenkapital zu erreichen, die Hypothek zu reduzieren und die Zinsbelastung zu verringern. Bei der Entscheidung, wie viel 3a-Vorsorgegeld in das Eigenheim fließen soll, müssen folgende zwei Berechnungen berücksichtigt werden:
  • Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto geringer ist der Fremdkapitalbedarf und die zu zahlenden Hypothekarzinsen.
  • Je weniger Hypothekarzinsen gezahlt werden, desto geringer ist der abzugsfähige Betrag vom steuerbaren Einkommen, was zu höheren Steuerzahlungen führt.
Gesetzliche Bestimmungen für den vorzeitigen Bezug:

Folgende Bestimmungen gelten für den vorzeitigen Bezug der Säule 3a:

  • Vorbezüge sind nur alle 5 Jahre möglich.
  • Teilbezüge sind nur bis zu 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (Männer: 65 Jahre, Frauen: 65 Jahre) erlaubt. Danach kann nur das gesamte Vermögen auf einmal bezogen werden.
  • Das bezogene Vermögen unterliegt der Versteuerung (Kapitalbezugssteuer).
  • Rückzahlungen sind nicht möglich, im Gegensatz zur 2. Säule (Pensionskasse).
Verpfändung als Alternative zum Vorbezug:

Anstatt das Vorsorgeguthaben für Wohneigentum auszahlen zu lassen, besteht auch die Möglichkeit, es zu verpfänden. Das Guthaben bleibt dabei auf dem Vorsorgekonto und es werden weiterhin Sparbeiträge eingezahlt. Auf diese Weise kann das Guthaben weiterhin Zinserträge oder Wertzuwächse generieren. Der Hypothekengeber hat jedoch das Recht, auf das Guthaben zuzugreifen, falls die Zinsen und Amortisationen nicht bezahlt werden können.

Oftmals wird das verpfändete Guthaben auch als Sicherheit für eine 2. Hypothek akzeptiert. Eine 2. Hypothek wird benötigt, wenn der Fremdkapitalbedarf etwa 65% des Verkehrswertes der Immobilie übersteigt. Die 2. Hypothek muss in der Regel innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bei der Pensionierung zurückbezahlt werden. Durch die Verpfändung der Säule 3a kann es jedoch sein, dass weniger oder gar keine Amortisation erforderlich ist. In diesem Fall wird der Kreditgeber in Zukunft bei konstanten Immobilienwerten weiterhin auf das Guthaben zugreifen wollen, auch wenn Zinsen und Amortisationen beglichen wurden.

Die Verpfändung dient dem Hypothekengeber als zusätzliche Sicherheit. Dies hat zur Folge, dass in der Regel bessere Konditionen für die Hypothek gewährt werden. Einige Kreditgeber behandeln das verpfändete 3a-Guthaben sogar wie Eigenkapital und sind bereit, Wohneigentum über die üblichen 80% des Verkehrswertes hinaus zu finanzieren.

Vorbezug vs. Verpfändung – Eine Übersicht:
Vorbezug:
  • Niedrigere Zinsbelastung -> weniger abzugsfähige Zinsen -> höhere Steuern
  • Mehr Eigenkapital -> geringere Hypothek -> niedrigere Zinsbelastung
  • Keine Rückzahlung möglich – Es kann weiterhin nur der jährliche Maximalbetrag eingezahlt werden.
  • Verringerung des Altersguthabens
  • Vorzeitige Belastung durch Kapitalbezugssteuer
Verpfändung:
  • Mehr Fremdkapital -> mehr abzugsfähige Zinsen -> niedrigere Steuern
  • Möglicherweise höherer Fremdkapitalanteil (auch über 80%)
  • Mehr Fremdkapital -> höhere Zinsbelastung -> höhere Tragbarkeitshürde
  • Weniger oder keine Amortisation der 2. Hypothek
  • Risiko einer Pfandverwertung
  • Altersguthaben bleibt vorerst erhalten (ggf. Amortisation bei Pension)
  • Mehr Fremdkapital -> mehr abzugsfähige Zinsen -> niedrigere Steuern
  • Fortlaufende Verzinsung/Wertsteigerung des Vorsorgekapitals
  • Gegebenenfalls fortlaufender Versicherungsschutz
  • Keine Auszahlung bedeutet vorerst keine Versteuerung
Abschließende Entscheidung für die Nutzung der 3. Säule für Wohneigentum:

Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie Ihr Vorsorgekapital für die Finanzierung eines Eigenheims verwenden sollten, empfiehlt es sich, die unabhängigen Expertinnen und Experten von HYPOHAUS zu kontaktieren. Wir können Ihnen bei dieser und vielen weiteren Fragen rund um das Thema Hypothek und Vorsorge weiterhelfen.