fbpx

Einmalige und wiederkehrende Kosten beim Immobilienkauf

Einmalige und wiederkehrende Kosten beim Immobilienkauf

Einmalige und wiederkehrende Kosten beim Immobilienkauf 2560 1707 HYPOHAUS - Hypothek Offerten vergleichen lassen vom Experten.
Wenn Sie an die Kosten beim Immobilienkauf denken, kommen Ihnen bestimmt ziemlich schnell Zinskosten sowie die Amortisation in den Sinn. Oftmals geraten jedoch z.B. öffentliche Abgaben wie Steuern und Gebühren in Vergessenheit.

Gerne klären wir Sie in diesem Blogeintrag über die einmaligen und wiederkehrenden Kosten beim Kauf von Wohneigentum auf, damit Sie auf keine bösen Überraschungen stossen und sorgenfrei Ihre Traumimmobilie geniessen können.

Einmalige Kosten

Unter die einmaligen Kosten fallen die sogenannte Handänderungssteuer, allfällige Maklerprovision, Kosten für den Grundbucheintrag, Kosten für die Ausstellung des Schuldbriefes sowie allfällige Kapitalauszahlungssteuern.

Hierzulande wird der Wechsel der Verfügungsmacht über ein Grundstück kantonal geregelt und besteuert. Diese sogenannte Handänderungssteuer beträgt in den meisten Fällen ein bis zwei Prozent des Kaufpreises. Es gibt jedoch einige Kantone, die keine Handänderungssteuer verrechnen. Beispielswiese die Kantone Zürich und Baselland. Wird ein Makler für den Erwerb von Eigentum eingesetzt, so beträgt die Vermittlung in den meisten Fällen zwischen zwei bis vier Prozent des Kaufpreises. Aufgrund der Tatsache, dass ein Kaufvertrag zwingend schriftlich erfolgen- und öffentlich beurkundet werden muss, fallen auch Notariatsgebühren an. Darunter werden die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages sowie der Eintrag in das Grundbuch verstanden. Darüber hinaus wird aufgrund der Aufnahme einer Hypothek die zu erwerbende Immobile als Sicherheit verpfändet. Auf welche Höhe sich diese Gebühren exakt belaufen ist ebenfalls kantonal geregelt und Sie können diese beim lokal zuständigen Notariat in Erfahrung bringen.

Zuletzt bei den einmaligen Kosten zu erwähnen ist die Kapitalauszahlungssteuer, die im Falle eines Vorbezugs von Vorsorgegelder für die Erbringung der Eigenmittel fällig wird. Diese Kosten gehen in der Gesamtbeurteilung der Kosten oftmals vergessen. Die Höhe dieser Kosten ist wiederum kantonal geregelt und  wir raten Ihnen daher eine exakte Auskunft über die tatsächliche Höhe beim Steueramt Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde einzuholen.

Regelmässige Kosten

Unter regelmässigen oder wiederkehrenden Kosten werden Hypothekarzinsen, Amortisation, Unterhalts- und Nebenkosten verstanden. Diese Kosten belaufen sich in Summe auf ungefähr drei bis fünf Prozent des Immobilienwerts.

Für den Kreditbetrag, welchen Ihnen ein Finanzinstitut leiht, müssen quartalsweise Zinsen bezahlt werden. Je nach Anbieter variieren die Zinssätze stark, weshalb ein Vergleich von Offerten unabdingbar ist. Bei den Amortisationskosten wird jährlich ein Teil der Hypothekarsumme zurückbezahlt, sodass mit der Zeit immer mehr und mehr von Ihrer Immobilie auch wirklich Ihnen gehört. Letztlich machen die Unterhalts- und Nebenkosten ein Prozent des Kaufpreises aus und müssen jährlich ebenfalls in die Budgetplanung einkalkuliert werden. Dazu gehören auch öffentliche Abgaben wie eine allfällige Liegenschaftssteuer (je nach Kanton). Aber auch regelmässige Renovationen und Reparaturen am Haus zählen dazu.

Schlussendlich muss ebenfalls erwähnt werden, dass sich der Immobilienerwerb auch auf die jährliche Steuerrechnung auswirkt. Zins- und Unterhaltskosten können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Gleichzeitig wird Ihnen aber das Steueramt den sogenannten Eigenmietwert weiterverrechnen. Generell lässt sich sagen müssen hinsichtlich der anfallenden Kosten verschiedene Faktoren beim Erwerb von Eigenheim beachtet werden. Bevor überhaupt Eigenheim erworben wird, sollte das Augenmerk nicht nur auf die regelmässigen Kosten, sondern auch auf die einmaligen Kosten gelegt werden.

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und erstellen mit Ihnen gemeinsam Ihre Kalkulation und ihr individuelles Budget. Nehmen Sie dazu gerne heute noch Kontakt mit uns auf.