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Wohneigentum mit der Säule 3a finanzieren

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Wohneigentum mit der Säule 3a finanzieren

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Der Traum vom Eigenheim scheitert in der Schweiz oft an fehlendem Eigenkapital. Die Säule 3a, ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. Doch wie funktioniert das genau, und was gilt es bei Vorbezug und Verpfändung zu beachten? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte und geben praktische Tipps für den Einsatz der Säule 3a.

Kapital aus der Säule 3a: Vorbezug oder Verpfändung?

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) ermöglicht die Säule 3a, Gelder für den Erwerb, den Umbau oder die Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum zu nutzen. Dafür stehen zwei Wege offen:

  • Vorbezug: Hierbei wird Kapital aus der Säule 3a ausgezahlt, um als Eigenkapital für die Hypothek zu dienen. Der Vorteil liegt in einer kleineren Hypothek und niedrigeren Zinsbelastungen, allerdings schmälert der Vorbezug das Altersguthaben.
  • Verpfändung: Das Kapital bleibt auf dem Konto und wird als Sicherheit für die Bank eingesetzt. Dadurch können höhere Hypotheken aufgenommen werden, ohne das Altersguthaben anzutasten. Die Verpfändung bringt jedoch höhere Zinskosten mit sich.
Steuerliche Aspekte beim Einsatz der Säule 3a

Ein Vorbezug aus der Säule 3a führt zu einer Besteuerung des bezogenen Kapitals. Dabei variieren die Steuersätze stark zwischen den Kantonen. Zudem bedeutet eine kleinere Hypothek auch geringere Schuldzinsen, die steuerlich abgezogen werden können. Bei der Verpfändung bleiben Steuerabzüge durch höhere Schulden bestehen, allerdings ist die Zinslast entsprechend höher.

Die Wahl zwischen Vorbezug und Verpfändung sollte daher nicht nur von der finanziellen Tragbarkeit, sondern auch von den steuerlichen Auswirkungen abhängig gemacht werden.

Risiken und Vorteile abwägen

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Beim Vorbezug verringert sich das Kapital für die Altersvorsorge, und Rückzahlungen sind nicht möglich. Die Verpfändung hingegen erhöht die Schuldenlast und birgt das Risiko der Pfandverwertung, falls die Hypothekenzinsen nicht mehr bedient werden können.

Eine Kombination aus beiden Optionen oder der Einsatz weiterer Mittel, etwa aus der Pensionskasse (Säule 2), kann eine Lösung sein, um die Finanzierung tragbar und flexibel zu gestalten.

Weitere interessante Vorsorgetipps zur Eigenheimfinanzierung stellt die Raiffeisen hier zur Verfügung.

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