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AGB

Art. 1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen der Hypohaus AG, Oberer Graben 42, 9000 St. Gallen (nachfolgend „Hypohaus“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).
  2. Diese AGB regeln die Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen Hypohaus und dem Kunden. Unterzeichnen diese einen Zusammenarbeitsvertrag sowie eine allfälligen Auskunftsvollmacht, gehen diese den AGB vor. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Hypohaus hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Die vorliegenden Bestimmungen gelten sowohl gegenüber privaten Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern bzw. Unternehmen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, welche die Dienstleistung der Hypohaus zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit, sondern ihren privaten Bedürfnissen zugerechnet werden kann und den üblichen Verbrauch nicht übersteigen. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Die Hypohaus kann die AGB jederzeit nach eigenem Ermessen ergänzen oder ändern. Die aktuelle Version der AGB können auf der Internetseite hypohaus.ch/agb abgerufen werden.

Art. 2 Informationen und Angaben gegenüber Hypohaus

  1. Der Hypohaus schriftlich bekanntgegebene Unterschriftenregelungen sowie Auskunftsvollmacht gelten ihr gegenüber ausschliesslich und bis zu einem an sie gerichteten schriftlichen Widerruf, ungeachtet anderslautender Handelsregistereinträge und Veröffentlichungen.
  2. Für die Nutzung der Dienstleistung von Hypohaus verpflichtet sich der Kunde zu wahrheitsgemässen und vollständigen Angaben. Sollte dies seitens eines Kunden nicht eingehalten werden, behält sich Hypohaus ausdrücklich das Recht vor, die Anfrage eines Kunden abzulehnen. Ferner übernimmt Hypohaus keine Haftung für falsche Angaben des Kunden.
  3. Bei den Liegenschaftsfinanzierungen arbeitet Hypohaus mit verschiedenen Finanzierungspartnern zusammen. Der Kunde tritt nach erfolgtem Vertragsschluss mit dem Finanzierungspartner in eigene Geschäftsbeziehungen. Allfällige Änderungen in dieser Geschäftsbeziehung werden zwischen den Partnern und dem Kunden direkt abgemacht und berühren die Rechte und Pflichten zwischen Hypohaus und dem Kunden nicht.

Art. 3 Vertragsgegenstand

  1. Hypohaus wird vom Kunden beauftragt, kundeneigene Finanzierungsdossiers zu erstellen und anschliessend geeignete Finanzierungspartner für ein Liegenschaftsfinanzierungsgeschäft zu ermitteln. Hierzu schliessen die Parteien in der Regel einen Zusammenarbeitsvertrag ab, welcher diesen Bestimmungen vorgeht.
  2. Hypohaus entscheidet in jedem Einzelfall nach freiem Ermessen, welche Dienstleistungen sie gegenüber dem Kunden erbringt. Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich ausschliesslich um Dienstleistungen, welche im Zusammenhang mit der Liegenschaftsfinanzierung in Verbindung stehen.
  3. Hypohaus behält sich das Recht vor, jederzeit Anpassungen des Leistungsumfangs ohne Angabe von Gründen vorzunehmen. Diese werden dem Kunden auf geeignete Art und Weise bekanntgegeben.
  4. Hypohaus hat das Recht, bestehende Geschäftsbeziehungen jederzeit nach freiem Ermessen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Art. 4 Gewährleistung und Haftung

  1. Hypohaus klärt den Kunden über die mit dem Liegenschaftsfinanzierungsgeschäft verbundenen Risiken auf. Der Kunde trägt jedoch das Risiko, welches mit dem Abschluss eines Liegenschaftsfinanzierungsgeschäfts einhergeht, eigenverantwortlich.
  2. Hypohaus haftet nicht für die von Finanzierungspartnern erbrachten Leistungen jeglicher Art. Hypohaus haftet selbst dann nicht, wenn sie den Finanzierungspartner für den Kunden im Rahmen des Zusammenarbeitsvertrags ermittelt hat.
  3. Den aus der Benützung von Post, Telegraf, Telefon, Telex, Smartphone, Computer, anderen Übermittlungsarten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Unregelmässigkeit, Verspätung, Missverständnissen, Doppelausfertigungen, etc. entstehende Schaden und jegliches damit verbundene Risiko trägt ausschliesslich der Kunde.
  4. Der Kunde hat die Pflicht und trägt das alleinige Risiko, Hypohaus alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Erbringung der Dienstleistung wahrheitsgetreu zur Verfügung zu stellen.

Art. 5 Datenschutz

  1. Es wird auf die Bestimmungen im Zusammenarbeitsvertrag, auf das separate Impressum sowie die separate Datenschutzbestimmung und Cookie-Richtlinie auf der Internetseite hypohaus.ch verwiesen.

Art. 6 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden AGB ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis – vorbehalten zwingender Gerichtsstände – zwischen der Hypohaus und ihren Kunden ist St. Gallen.
  3. Sollten eine oder mehrere Vertragsklauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Sollte eine unwirksame Vertragsklausel nicht nachträglich korrigiert werden, tritt an ihre Stelle sinngemäss eine einschlägige gesetzliche Bestimmung.


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Stand: November 2023