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Stockwerkeigentum in der Schweiz: Rechte und Pflichten

Stockwerkeigentum in der Schweiz: Rechte und Pflichten

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In der Schweiz ist das Stockwerkeigentum eine beliebte Form des Wohneigentums, die es ermöglicht, eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu besitzen. Dabei stellt sich häufig die Frage: Welche Bereiche gehören exklusiv uns, und welche zählen zum gemeinschaftlichen Eigentum aller Bewohner? Wo ist unsere aktive Beteiligung erforderlich, und wo können wir unser Mitspracherecht ausüben? Welche Kosten trägt die Stockwerkeigentumsgemeinschaft, und welche fallen individuell auf die Eigentümer?

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung in der Schweiz erwirbt man nicht das gesamte Grundstück, sondern lediglich eine spezifische Einheit innerhalb eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage. Diese Einheit kann später verkauft, vererbt oder anderweitig übertragen werden. Der entsprechende Anteil am Eigentum wird im Grundbuch verzeichnet und spielt eine zentrale Rolle bei der Verteilung der Kosten. Als Wohnungseigentümer beteiligt man sich nicht nur an den Unterhaltskosten der gemeinschaftlichen Elemente, sondern auch an den laufenden Betriebskosten entsprechend des eigenen Anteils.

Das Sondereigentum im Fokus

Das Sondereigentum erstreckt sich auf die individuelle Wohneinheit, sei es eine Wohnung, ein Büro oder eine Gewerbeeinheit innerhalb des Gebäudes. Dabei geniesst der Eigentümer exklusive Rechte und kann nach eigenem Ermessen handeln. Veränderungen an der Innenausstattung oder der Raumeinteilung sind erlaubt, solange sie die gemeinschaftlichen Anteile nicht beeinträchtigen und nicht gegen Gesetze verstossen.

Das Sonderrecht bezieht sich jedoch ausschliesslich auf die Wohnung und etwaige Nebenräume wie Kellerabteile, Bastelräume oder einen Estrich. Es erstreckt sich nicht auf einen Sitzplatz im Freien, den Garten oder die Dachterrasse, da diese äusseren Elemente Gemeinschaftseigentum sind. Daher bedarf es der Zustimmung der Gemeinschaft, um bauliche Veränderungen vorzunehmen, beispielsweise das Anbringen einer Verglasung rund um den Sitzplatz.

Die Rolle in der Eigentümergemeinschaft verstehen

Als Käufer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft und halten Anteile am gemeinsamen Eigentum des Gebäudes. Dazu gehören gemeinsame Flächen, das Fundament oder das Dach, selbst wenn Ihre Wohnung nicht direkt unter dem Dach liegt. Diese Anteile bestimmen Ihren Stimmenanteil in der Stockwerkeigentümergemeinschaft sowie Ihre Beteiligung an gemeinsamen Kosten. Durch diesen Mitbesitz sind Sie an das bestehende Reglement und an alle Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft gebunden, unabhängig davon, ob Sie an bestimmten Entscheidungen teilhaben möchten oder nicht.

Das Schweizer Stockwerkeigentumsgesetz im Blick

Es ist von grosser Bedeutung zu beachten, dass die exakten Rechte und Pflichten im Schweizer Stockwerkeigentum durch das Stockwerkeigentumsgesetz (ZGB) und die Regelungen in der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Da diese Dokumente von Gebäude zu Gebäude variieren können, ist es entscheidend, die spezifischen Bestimmungen für Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft zu überprüfen.

Der Erneuerungsfonds und die Wertquoten

Der Erneuerungsfonds ist ein finanzielles Polster, das von einer Stockwerkeigentümergemeinschaft angelegt wird, um zukünftige Renovationen oder notwendige Reparaturen am gemeinschaftlichen Eigentum zu finanzieren. Was viele nicht wissen: der Erneuerungsfonds ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft entscheidet über die Existenz eines Fonds und die Höhe der zu leistenden Beiträgen. Der Erneuerungsfonds dient dazu, die Werterhaltung der Immobilie sicherzustellen. Der Zusammenhang zwischen dem Erneuerungsfonds und den Wertquoten ist entscheidend, da die Wertquoten die Höhe der Beiträge jedes Eigentümers zum Fonds bestimmen. Ein Eigentümer mit einer höheren Wertquote trägt entsprechend mehr zum Erneuerungsfonds bei als jemand mit einer niedrigeren Quote. Dies spiegelt den grösseren Nutzen und Wertanteil am Gesamteigentum wider.

Für Eigentümer ist es wichtig, sowohl den Stand des Erneuerungsfonds als auch die eigenen Wertquoten zu kennen. Ein gut gefüllter Erneuerungsfonds kann nicht nur zukünftige Kosten abdecken, sondern auch den Wert der Immobilie positiv beeinflussen. Gleichzeitig sollten Eigentümer ihre Wertquoten verstehen, um ihre finanziellen Verpflichtungen und Rechte in der Eigentümergemeinschaft zu kennen.