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Die 1. und 2. Hypothek

Die 1. und 2. Hypothek

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Wenn man eine Hypothek abschliessen möchte stolpert man früher oder später im Beratungsgespräch über den Begriff der 1. Hypothek und 2. Hypothek. Haben Sie sich auch schon gefragt, was es damit auf sich hat? Oder haben Sie bereits eine Hypothek und gehen davon aus, dass Sie sich bereits bestens mit dem Thema auskennen? Dann testen Sie jetzt Ihr Wissen und erfahren Sie alles rund um diese zwei Begriffe in unserem heutigen Blogbeitrag.

Aufteilung des Kaufpreises in die 1. und 2. Hypothek

Im Rahmen der Kreditprüfung teilt die Bank die Finanzierung einer Liegenschaft in eine sogenannte 1. Hypothek und 2. Hypothek.

 

 

Die 1. Hypothek: bis 65% Belehnung

Sofern man bei einer Finanzierung 20% Eigenmittel einbringt, liegt eine klassische Finanzierungsstruktur mit einer Hypothek von 80% vor. Die Hypothek teilt sich dabei auf in die 1. und 2. Hypothek. Die 1. Hypothek ist der KrediTbetrag bis 65% des Verkehrswertes der Liegenschaft. Dieser Teil der Hypothek muss nicht zwingend amortisiert (zurückbezahlt) werden.

Die 2. Hypothek: bis 15% Belehnung

Im oben genannten Beispiel ist die Differenz von 65% auf 80% die sogenannte 2. Hypothek und folglich 15% des Verkehrswertes. Das ist die Summe in Schweizer Franken, welche man als Kundin oder Kunde über den Zeitrahmen von 15 Jahren der Bank zurückbezahlen muss (Amortisation). Die Amortisation kann direkt oder indirekt geleistet werden. Mehr dazu finden Sie in diesem Blog Eintrag.

Spezialfall: Die reine 1. Hypothek-Finanzierung

Wenn man bei Antritt der Finanzierung bereits 35% Eigenkapital oder mehr einbringt, so startet man direkt nur mit einer 1. Hypothek und es besteht keine Amortisationspflicht gegenüber der Bank. Aus Sicht der Bank sind solche Finanzierungen sehr gerne gesehen, da sie weniger Risiko aufgrund von Immobilienpreiskorrekturen aufweisen. Es gibt Banken, welche dieses tiefere Risiko in Form von besseren Zinskonditionen den Kunden weitergeben. Sofern Sie über mehr als 20% Eigenkapital verfügen lohnt es sich in jedem Falle, mit Ihrem Berater das Szenario durchzurechnen. Je nach dem sind die verbesserten Zinskonditionen derart attraktiv, dass es sich lohnen kann, mehr als die 20% Eigenmittel einzubringen.

Häufige Frage: Gibt es einen Zinsunterschied zwischen der 1. und der 2. Hypothek?

Nein. Die Banken machen heutzutage keine Unterscheidung mehr in der Zinsofferte bei einer 1. oder 2. Hypothek. Früher war es üblich, dass die Bank für die 2. Hypothek einen Risikozuschlag erhob. Mittlerweile gibt die Bank eine einheitliche Zinsofferte für den gesamten Hypothekarbetrag heraus, was die Kalkulation für die Kunden vereinfacht und die Kosten entsprechend auch tiefer hält.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Hypothek? Wir sind gerne für Sie da.